BFH - Urteil vom 24.08.1994 (XI R 35/94) - DRsp Nr. 1995/1033
BFH, Urteil vom 24.08.1994 - Aktenzeichen XI R 35/94
DRsp Nr. 1995/1033
»1. Ist ein Prozeßbevollmächtigter vom FG nicht zur mündlichen Verhandlung geladen worden, so stellt dies einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der die zulassungsfreie Revision eröffnet.2. Die Einschränkung des gesetzlichen Umfangs einer Prozeßvollmacht ist im Außenverhältnis gegenüber dem FG nur wirksam, wenn sie sich aus einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung des Vollmachtgebers ergibt.«