Das Landgericht hat den Angeklagten P wegen Untreue in zwei Fällen und versuchter Strafvereitelung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt; daneben ist dem Angeklagten für die Dauer von drei Jahren verboten worden, den Beruf eines Rechtsanwalts auszuüben.
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