BMF - Schreiben vom 05.12.2001
IV D 1 - S 7344 - 85/01
Fundstellen:
BStBl 2001 I 1019

BMF - Schreiben vom 05.12.2001 (IV D 1 - S 7344 - 85/01) - DRsp Nr. 2008/82337

BMF, Schreiben vom 05.12.2001 - Aktenzeichen IV D 1 - S 7344 - 85/01

DRsp Nr. 2008/82337

§ 18 UStG Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2002

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren werden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2002 die beiliegenden Vordruckmuster eingeführt:

- USt 1 A Umsatzsteuer-Voranmeldung 2002
- USt 1 H Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2002
- USt 1 E Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2002

(2) Auf Grund Art. 18 Nr. 5 des Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001 - StÄndG 2001) ist § 13 b UStG - Leistungsempfänger als Steuerschuldner - neu in das UStG eingefügt worden. Der Bundesrat hat dem StÄndG 2001 am 30. November 2001 zugestimmt. Die Änderung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft (Art. 39 Abs. 6 StÄndG 2001). Außerdem wurde die Währungsumstellung auf den Euro zum 1. Januar 2002 berücksichtigt.

(3) Im Vordruckmuster USt 1 A sind Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13 b Abs. 2 UStG schuldet, und Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13 b Abs. 1 UStG vom Unternehmer (Leistungsempfänger) wie folgt einzutragen: