Fraglich ist die, wie das Ausscheiden von Mitgliedern landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (
Der Auffassung, daß in den vorgetragenen Fällen ein steuerbarer Leistungsaustausch (Lieferung von Inventargegenständen gegen Aufgabe der Mitgliedsrechte) anzunehmen ist, wird zugestimmt.
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