Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren werden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2011 die beiliegenden Vordruckmuster eingeführt:
- USt 1 A | Umsatzsteuer-Voranmeldung 2011 |
- USt 1 H | Antrag auf Dauerfristverlängerung und |
Anmeldung der Sondervorauszahlung 2011 | |
- USt 1 E | Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2011 |
(2) Durch Artikel 4 Nr. 8 i. V. m. Nr. 5 und Artikel
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