Der Bundesfinanzhof hat in den Urteilen vom 3. Februar 2011 - VI R 4/10 - (BStBl 2014 II S. xxx) und - VI R 66/09 - (BStBl 2014 II S. xxx) sowie vom 15. Mai 2013 - VI R 24/12 - (BStBl 2014 II S. xxx) zur lohnsteuerlichen Behandlung bestimmter Gehaltsbestandteile eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft Stellung genommen, die im Anstellungsvertrag vereinbart, tatsächlich aber nicht ausgezahlt wurden.
Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Entscheidungen vom 3. Februar 2011 (a. a. O.) unter Berücksichtigung der Entscheidung vom 15. Mai 2013 (a. a. O.) auszulegen.
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