BMF - Schreiben vom 14.01.1991
IV B 6 - S 2334 - 116/90 II

BMF - Schreiben vom 14.01.1991 (IV B 6 - S 2334 - 116/90 II) - DRsp Nr. 2008/82089

BMF, Schreiben vom 14.01.1991 - Aktenzeichen IV B 6 - S 2334 - 116/90 II

DRsp Nr. 2008/82089

§ 8 EStG; Berechnung des geldwerten Vorteils bei verbilligten Kantinenmahlzeiten

Die nachstehenden Fragen sind mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit folgenden Ergebnissen erörtert worden:

Zu der Frage, ob die in Abschnitt 31 Abs. 6 Satz 6 LStR 1990 zugelassene Durchschnittsrechnung jeweils für den Arbeitstag durchgeführt werden muß, an dem Kantinenmahlzeiten verbilligt abgegeben werden, oder ob ihr auch ein längerer Zeitraum zugrundegelegt werden kann, vertreten die obersten Finanzbehörden der Länder die Auffassung, daß es ausreicht, wenn die Durchschnittsrechnung für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum durchgeführt wird.