Nach dem Wortlaut des § 8a Abs. 1 Satz 3 KStG i. d. F. des Steuersenkungsgesetzes v. 23.10.2000 (BStBl I S.
Es ist die Frage gestellt worden, ob nach der Neufassung des § 8a Abs. 1 Satz 3 KStG die Regelung der Tz. 23 des BMF-Schreibens v. 15.12.1994 - BStBl 1995 I S. 25, 176 - (Nachweis der inländischen Einmalbesteuerung durch Dritte mit Rückgriffsmöglichkeit) sinngemäß weiter gelten soll.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder nimmt das BMF zur Anwendung des § 8a Abs. 1 Satz 3 KStG wie folgt Stellung:
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