BMF - Schreiben vom 14.12.2000
S 2742 a

BMF - Schreiben vom 14.12.2000 (S 2742 a) - DRsp Nr. 2008/86440

BMF, Schreiben vom 14.12.2000 - Aktenzeichen S 2742 a

DRsp Nr. 2008/86440

allgemeine Vorschriften: § 8a KStG Gesellschafterfremdfinanzierung i. d. F. des Steuersenkungsgesetzes - Dritter mit Rückgriffsrecht

Nach dem Wortlaut des § 8a Abs. 1 Satz 3 KStG i. d. F. des Steuersenkungsgesetzes v. 23.10.2000 (BStBl I S. 1428) ist § 8a KStG auf Vergütungen für Fremdkapital anzuwenden, das die KapGes von einem Dritten erhalten hat, der auf den Anteilseigner oder eine diesem nahe stehende Person zurückgreifen kann. Satz 3 enthält keine Bezugnahme auf Satz 2, wonach § 8a KStG nicht anzuwenden ist, wenn die Vergütung bei dem Anteilseigner im Inland im Rahmen einer Veranlagung erfasst wird.

Es ist die Frage gestellt worden, ob nach der Neufassung des § 8a Abs. 1 Satz 3 KStG die Regelung der Tz. 23 des BMF-Schreibens v. 15.12.1994 - BStBl 1995 I S. 25, 176 - (Nachweis der inländischen Einmalbesteuerung durch Dritte mit Rückgriffsmöglichkeit) sinngemäß weiter gelten soll.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder nimmt das BMF zur Anwendung des § 8a Abs. 1 Satz 3 KStG wie folgt Stellung: