BMF - Schreiben vom 20.11.2000
S 2334

BMF - Schreiben vom 20.11.2000 (S 2334) - DRsp Nr. 2008/85731

BMF, Schreiben vom 20.11.2000 - Aktenzeichen S 2334

DRsp Nr. 2008/85731

Bewertung der Unterkunft bei Angehörigen der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes für das Kalenderjahr 2001

Durch Art. 1 der VO zur Änderung der Sachbezugs-VO v. 7.11.2000 (BGBl I S. 1500) sind die amtlichen Sachbezugswerte für das Kj 2001 festgesetzt worden.

Im Kj 2001 ist hiernach die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung lohnsteuerlich wie folgt zu bewerten:

I. bei Angehörigen der Bundeswehr

1. Besoldungsgruppe A 1 bis A 4 oder entsprechende Mannschaftsdienstgrade

□ mit Standort in den alten Ländern 89,75 DM
□ mit Standort in den neuen Ländern 72,50 DM

2. Besoldungsgruppe A 5 und A 6 oder entsprechende Mannschafts-/Unteroffiziersdienstgrade

□ mit Standort in den alten Ländern 161,55 DM
□ mit Standort in den neuen Ländern 130,50 DM

3. Besoldungsgruppe A 7 und höher oder entsprechende Feldwebel- und Offiziersdienstgrade

□ mit Standort in den alten Ländern 305,15 DM
□ mit Standort in den neuen Ländern 246,50 DM

II. bei Angehörigen des Bundesgrenzschutzes

1. Beamtenanwärter und Polizeimeisteranwärter im Bundesgrenzschutz

□ mit Standort in den alten Ländern 107.70 DM
□ mit Standorte in den neuen Ländern 87,00 DM