BMF - Schreiben vom 21.01.2010
IV B 2 -S 1300/07/10044

BMF - Schreiben vom 21.01.2010 (IV B 2 -S 1300/07/10044) - DRsp Nr. 2010/80133

BMF, Schreiben vom 21.01.2010 - Aktenzeichen IV B 2 -S 1300/07/10044

DRsp Nr. 2010/80133

Steuererlass für beschränkt Steuerpflichtige im Zusammenhang mit inländischen Spielen der europäischen Vereinswettbewerbe von Mannschaftssportarten; Negativliste zu den Vereinbarungen der Gegenseitigkeit zum 31. Dezember 2009

Nach den Grundsätzen des BMF-Schreibens vom 20. März 2008 wird die Einkommen- oder Körperschaftsteuer auf Einkünfte, die beschränkt steuerpflichtige Teilnehmer an inländischen Spielen im Rahmen europäischer Vereinswettbewerbe in Mannschaftssportarten aus diesen Spielen erzielen, gemäß § 50 Absatz 4 EStG50 Absatz 7 EStG a. F.) erlassen, wenn der jeweilige Ansässigkeitsstaat im Gegenzug auf die Besteuerung der Einkünfte von Teilnehmern, die in Deutschland ansässig sind, in Zusammenhang mit den auf seinem Hoheitsgebiet ausgetragenen Spielen ebenfalls verzichtet. Im Vorgriff auf die mit den jeweiligen Ansässigkeitsstaaten abzuschließenden Gegenseitigkeitsvereinbarungen hatte Deutschland in diesem Zusammenhang bereits einseitig auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer für Einkünfte verzichtet, die seit dem 1. Januar 2008 zugeflossen sind.