Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 1. Juli 2014 -
Im Abkürzungsverzeichnis werden die Angaben „RFH = Reichsfinanzhof” und „RStBl = Reichssteuerblatt” gestrichen.
In Abschnitt 4.12.1 Abs. 5 Satz 1 wird der Klammerzusatz wie folgt gefasst:
„(BFH-Urteil vom 9. 12. 1971, V R 84/71, BStBl 1972 II S. 203)”.
Abschnitt 4.12.1 Abs. 6 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
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