BMF - Schreiben vom 27.08.2010
IV B 2 - S 1301-AUT/07/10017

BMF - Schreiben vom 27.08.2010 (IV B 2 - S 1301-AUT/07/10017) - DRsp Nr. 2010/80431

BMF, Schreiben vom 27.08.2010 - Aktenzeichen IV B 2 - S 1301-AUT/07/10017

DRsp Nr. 2010/80431

Steuerliche Behandlung von Einkünften von Künstlern und Sportlern nach Artikel 17 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Die nachfolgend abgedruckte Konsultationsvereinbarung vom 9./12. Juli 2010 dient der Auslegung von Artikel 17 Abs. 1 des DBA Österreich. Mit ihr sollen in der Vergangenheit häufig aufgetretene Probleme der Zuordnung von Vergütungen an einen Künstler zu Artikel 12 oder zu Artikel 17 vermieden werden. Sie ist in der folgenden Fassung auf alle offenen Fälle anzuwenden:

„Konsultationsvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich

nach Art. 25 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zur Auslegung von Art. 17 Absatz 1 des Abkommens

Im Rahmen der Verhandlungen zur Auslegung des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens erörterten die deutsche und die österreichische Delegation die steuerliche Behandlung von Einkünften von Künstlern und Sportlern.