Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die Abschnitte 24.1 bis 24.8 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom 1. Oktober 2010, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 26. Oktober 2010 - IV D 3 - S 7170/10/10010 (2010/0823748) - geändert worden ist, wie folgt neu gefasst und nach Abschnitt 24.8 ein neuer Abschnitt 24.9 eingefügt:
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