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BVerwG - Urteil vom 27.06.1969
VII C 57.67
Normen:
GG
Art.
3
Abs.
1
, Art.
28
Abs.
2
, Art.
105
Abs.
2
Nr.
3
;
GewStG
§ 17a;
Reichsabgabenordnung § 1 Abs. 1;
Fundstellen:
BVerwGE 32, 257
Vorinstanzen:
II. VGH München,
VG München,
BVerwG - Urteil vom 27.06.1969 (VII C 57.67) - DRsp Nr. 1996/26141
BVerwG,
Urteil
vom 27.06.1969
- Aktenzeichen VII C 57.67
DRsp Nr. 1996/26141
»Die Erhebung einer Mindeststeuer nach §
17 a
des Gewerbesteuergesetzes verstößt nicht gegen das
Grundgesetz
.«
Normenkette:
GG
Art.
3
Abs.
1
, Art.
28
Abs.
2
, Art.
105
Abs.
2
Nr.
3
;
GewStG
§ 17a;
Reichsabgabenordnung § 1 Abs. 1;
Vorinstanz: II. VGH München,
Vorinstanz: VG München,
Fundstellen
BVerwGE 32, 257
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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