OLG Karlsruhe - Urteil vom 20.12.2022
17 U 151/21
Normen:
BGB § 700 Abs. 1 S. 1; BGB § 488 Abs. 1 S. 2; BGB § 362 Abs. 1; BGB § 164 Abs. 1; BGB § 167 Abs. 1; BGB § 181; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
MDR 2023, 647
WM 2023, 1025
ZIP 2023, 516
Vorinstanzen:
LG Baden-Baden, vom 04.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 161/20

Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung des Auszahlungsanspruchs bei einem nicht entwerteten SparbuchNachweis der Unrichtigkeit der Eintragungen in einem nicht entwerteten SparbuchIndizwirkung der Auszahlung des Sparguthabens an den Bankkunden bei Einzahlung auf dessen Girokonto genau in Höhe des Sparguthabens

OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2022 - Aktenzeichen 17 U 151/21

DRsp Nr. 2023/1925

Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung des Auszahlungsanspruchs bei einem nicht entwerteten Sparbuch Nachweis der Unrichtigkeit der Eintragungen in einem nicht entwerteten Sparbuch Indizwirkung der Auszahlung des Sparguthabens an den Bankkunden bei Einzahlung auf dessen Girokonto genau in Höhe des Sparguthabens

1. Wird ein nicht entwertetes Sparbuch vorgelegt, so trägt das Kreditinstitut die Darlegungs- und Beweislast für die bereits erfolgte Erfüllung des Auszahlungsanspruchs auch in Fällen, in denen lange Zeit keine Eintragungen in das Sparbuch vorgenommen wurden und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.2. Die Unrichtigkeit eines Sparbuchs kann zwar nicht allein mit bankinternen Unterlagen nachgewiesen werden. Diesen kommt jedoch im Rahmen der Beweiswürdigung ein größeres Gewicht zu, wenn weitere Umstände hinzutreten, wie ein erheblicher Zeitablauf und hier der Eingang exakt der zum behaupteten Auszahlungstag auf dem Sparkonto einschließlich Zinsen vorhandenen Sparsumme auf einem anderen Konto des Berechtigten.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 4. März 2021 - 4 O 161/20 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

3. 4.