Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Antragstellers gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - Berichterstatter der 6. Kammer - vom 01.08.2019 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Über die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Antragstellers gegen die Streitwertfestsetzung durch den Berichterstatter des Verwaltungsgerichts im Einstellungsbeschluss entscheidet der Einzelrichter. (§ 68 Abs. 1 Satz 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG). Die Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat zurecht keinen höheren Streitwert als 5.000 Euro festgesetzt.
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