FG München - Urteil vom 28.10.2021
14 K 2488/18
Normen:
AlkStG § 34 Abs. 2 S. 1;

Einspruch gegen den Bescheid über die Überführung sichergestellter Alkoholerzeugnisse in das Eigentum des Bundes

FG München, Urteil vom 28.10.2021 - Aktenzeichen 14 K 2488/18

DRsp Nr. 2023/6496

Einspruch gegen den Bescheid über die Überführung sichergestellter Alkoholerzeugnisse in das Eigentum des Bundes

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Normenkette:

AlkStG § 34 Abs. 2 S. 1;

Gründe

I.

Die Klage richtet sich gegen die Überführung sichergestellter Alkoholerzeugnisse in das Eigentum des Bundes.

Der Kläger betreibt die Destillerie A. in B.. Die (...) Verwertungsgesellschaft hatte auf dem Gelände des Klägers eine Sammelstelle eingerichtet. Der Kläger sammelte dort für verschiedene Brennereibetriebe Branntwein.

Am 19. Januar 2017 stellte das Zollfahndungsamt C beim Kläger drei IBC Container mit insgesamt (...) Liter alkoholhaltiger Flüssigkeit als Beweismittel in einem Ermittlungsverfahren sicher. Der ermittelnde Beamte hatte damals festgestellt, dass die vorgefundene Menge an Alkohol die vom Kläger abzuliefernde Menge überschritt.

Am 14. Dezember 2017 verfügte die Staatsanwaltschaft D, dass der sichergestellte Alkohol nicht als Beweismittel benötigt und dem beklagten Hauptzollamt (HZA) zur Sicherstellung im Aufsichtsweg zur Verfügung gestellt werde.