Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 12. Februar 2020 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 488.347 Euro festgesetzt.
Streitig ist eine Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung.
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