1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Der Antragsteller begehrt das Unterlassen von Vollstreckungsmaßnahmen.
Der Antragsteller ist als Rechtsanwalt unternehmerisch tätig. Der Antragsgegner (FA) ist seit längerem mit der Beitreibung von Steuerrückständen befasst. Am 26. Oktober 2010 pfändete das FA wegen rückständiger Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Nebenleistungen in Gesamthöhe von 11.971,09 EUR die Ansprüche, Forderungen und Rechte des Antragstellers gegen die G (Bank) und ordnete deren Einziehung an.
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