Der Rechtsweg zu den Finanzgerichten ist nicht eröffnet.
2.Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht (...) verwiesen.
3.Die Beschwerde wird zugelassen.
I.
Die Antragstellerin begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die vorläufige Feststellung, dass sie die Vorgaben des § 6a des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) nicht einhalten müsse, weil sie kein Betrieb der Fleischwirtschaft sei. Fraglich ist, auf welchem Rechtsweg dieses prozessuale Begehren zu verfolgen ist.
Die in der Rechtsform einer (...) geführte, nicht tarifgebundene Antragstellerin unterhält in (...) einen Betrieb zur Herstellung von Lebensmitteln. (...)
Das (...) m2 große Betriebsgebäude wird für die Bereiche Wareneingang, Kühlräume, Fleischverarbeitung/Veredelung, Rauchen/Kochen, Nebenfläche Produktion, Verpackung rein, Verpackung unrein, Bereitstellung/Versand, Technik, Sozialräume/Verwaltung, Verkehrsflächen, Klimareife und Kommissionierung genutzt.
1. 2. 3.
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