Auf die Berufungen der Parteien wird das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 17.02.2020, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei einen Betrag in Höhe von 30.992,92 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.01.2019 Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs Audi A1, FIN ...923 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Insoweit als die Klagepartei ihre Berufung zurückgenommen hat, ist sie ihrer Rechte aus der Berufung verlustig.
Im Übrigen werden die Berufung der Beklagten und die Berufung der Klagepartei zurückgewiesen.
III.Die Klagepartei hat von den Kosten des Rechtsstreits 32 %, die Beklagte 68 % zu tragen.
IV.
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