FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 22.06.2021
8 K 8013/20
Normen:
KraftStG § 5 Abs. 1 Nr. 1; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
ZInsO 2022, 540

Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer gegenüber der Masse als Masseverbindlichkeit einer GmbH

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.06.2021 - Aktenzeichen 8 K 8013/20

DRsp Nr. 2021/12354

Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer gegenüber der Masse als Masseverbindlichkeit einer GmbH

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

KraftStG § 5 Abs. 1 Nr. 1; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Der Kläger ist der Insolvenzverwalter der B... GmbH. Bei dieser handelt es sich um eine im Jahr 2012 gegründete Kapitalgesellschaft, die zum Gegenstand den Einzelhandel mit Personenkraftwagen und die Vermietung von Personenkraftwagen und aller damit zusammenhängender Tätigkeiten hatte. Geschäftsführer war von Beginn an Herr C... mit Wohnsitz in D.... Herr E... war bis 2013 Geschäftsführer. Alleinige Gründungsgesellschafterin der B... GmbH war die F... GmbH mit Sitz in G... (HRB ...). Seit dem 11. April 2017 war Herr C... alleiniger Gesellschafter der B... GmbH.