Streitig ist, ob der Beklagte (Bekl) im Verfahren der Vollziehungsaussetzung des umstrittenen Einkommensteuer (ESt-) Bescheids 1980 bei der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb den Wert einer der Klägerin (Klin) gewährten Pensionszusage zu Recht nicnt berücksichtigt hat.
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