Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist in der Sache, ob der gesellschaftsrechtlich an der Klägerin beteiligte Partner X. - der Beigeladene - einen steuerlich begünstigten Aufgabegewinn erzielt hat.
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