Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 23. Juni 2015 - 1 BvL 13/11, 1 BvL 14/11 - (BStBl 2015 II S. …) § 8 Absatz 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) für mit dem
Die gleich lautenden Erlasse vom 17. Juni 2011 ( BStBl 2011 I S. 575) werden daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Über die weitere Bearbeitung der bisher vorläufig durchgeführten, auf § 8 Absatz 2 GrEStG gestützten Festsetzungen der Grunderwerbsteuer sowie der hierfür maßgeblichen vorläufigen Feststellungen der Grundbesitzwerte nach den §§
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