In der Sitzung der Verkehrsteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder vom 25. bis 27. Mai in Wiesbaden (VerkSt II/04) wurde festgestellt, dass die Gewährung der Steuerbefreiung für besonders schadstoffreduzierte Personenkraftwagen bei Fahrzeugen mit Wankelmotor in den Ländern unterschiedlich gehandhabt wird. Nach dem Wortlaut des § 3b KraftStG und der Systematik der Hubraum-/Gewichtsbesteuerung kommt eine Steuerbefreiung grundsätzlich nicht in Betracht. Gleichwohl wird sie in den meisten Ländern gewährt.
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