FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 24.04.2002
VI 316 - S 3844 - 078

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 24.04.2002 (VI 316 - S 3844 - 078) - DRsp Nr. 2008/87625

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 24.04.2002 - Aktenzeichen VI 316 - S 3844 - 078

DRsp Nr. 2008/87625

Erbschaftsteuer; Anzeigepflicht von Pensions- und Unterstützungskassen

Nach § 33 Abs. 3 ErbStG i.V.m. § 3 ErbStDV sind Pensions- und Unterstützungskassen verpflichtet, den für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzämtern Anzeige zu erstatten, wenn beim Tod eines Rentenberechtigten ein Übergang des Rentenanspruchs auf nochfolgende Berechtigte erfolgt. Eine gesetzliche Kleinbetragsgrenze, bis zu deren Erreichen Anzeigen unterbleiben können, besteht hinsichtlich der Rentenfälle nicht, während für Kapitalversicherungen die Anzeigepflicht bei auszuzahlenden Beträgen bis 1.200 € entfällt.