Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 25.06.2021-
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
Die Beteiligten stritten im Ausgangsverfahren um die von der Arbeitgeberin beantragte Einsetzung einer Einigungsstelle unter dem Gesichtspunkt der Unzulässigkeit der Verfahrenseinleitung aufgrund - so der Betriebsrat - mangelnder innerbetrieblicher Verhandlungen, um die Person des Vorsitzenden sowie um die Anzahl der Beisitzer.
Das Verfahren ist durch Vergleich vom 18.02.2021 (Bl. 73, 74 d. A.) erledigt worden. Im Protokoll hat das Gericht einen Gegenstandswert i. H. v. 5.000,00 € als angemessen erachtet.
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