EuGH - Urteil vom 19.02.1998
Rs C-8/97
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Griechenland: Fusionsrichtlinie nicht umgesetzt

EuGH, Urteil vom 19.02.1998 - Aktenzeichen Rs C-8/97

DRsp Nr. 2001/1116

Griechenland: Fusionsrichtlinie nicht umgesetzt

1. Die Griechische Republik hat gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 90/434/EWG des Rates vom 23.7.1990 über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen, verstoßen, indem sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen. 2. Die Griechische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.

Tenor:

1. Die Griechische Republik hat gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie 90/434/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen, verstoßen, indem sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen.

2. Die Griechische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.

Entscheidungsgründe: