FG Münster - Urteil vom 17.06.2021
8 K 364/21 GrE
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 2;

Grunderwerbsteuerpflichtiger Erwerb sämtlicher Anteile an einer GmbH

FG Münster, Urteil vom 17.06.2021 - Aktenzeichen 8 K 364/21 GrE

DRsp Nr. 2021/10984

Grunderwerbsteuerpflichtiger Erwerb sämtlicher Anteile an einer GmbH

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 2;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Erwerb sämtlicher Anteile an einer GmbH durch eine Kirchengemeinde, der aus der Errichtung dieser Kirchengemeinde durch die Vereinigung verschiedener Kirchengemeinden resultiert, der Grunderwerbsteuer unterliegt und ob er aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Grunderwerbsteuer ausgenommen sein muss.