Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Der Kläger wendet sich gegen den Haftungsbescheid vom 29.07.2019 (Bl. 34 ff. Haftungsakte, Bl. 21 ff. Gerichtsakte [GA]) in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21.12.2020 (Rechtsbehelfsakte, Bl. 3 ff. GA), mit dem der Beklagte ihn als vormaligen formellen Geschäftsführer der Firma B... GmbH (fortan GmbH) für Lohn- und Annexsteuern (Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer sowie evangelische Lohnkirchensteuer) für den Monat Oktober 2017 in Höhe von insgesamt 2.110,61 € in Anspruch nimmt.
Der 1988 geborene Kläger war seit 2012 der alleinige formelle Geschäftsführer der mit notariellem Gesellschaftsvertrag vom 07.10.2008 gegründeten und mit einem Stammkapital von 25.000 € ausgestatteten GmbH, deren Firma am 25.11.2008 zur Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts (AG) C... (
Gründungsgesellschafter mit Stammkapitalanteilen von 500 € und 24.500 € waren Frau D... sowie Herr E.... Bis zur Übernahme des Geschäftsführeramtes durch den Kläger war E... die formelle Geschäftsführerin der GmbH.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|