LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 20.08.2020
L 19 AS 94/18
Normen:
SGB II § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; SGB II § 9 Abs. 1; SGB II § 12 Abs. 1; SGB II § 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 -6 und S. 2; SGB II § 41 Abs. 1 S. 4; BGB § 117 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 12.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 40 AS 884/14

Kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II bei fehlender HilfebedürftigkeitAnforderungen an die Verwertbarkeit eines selbstgenutzten HausgrundstücksKeine Berücksichtigung von Verbindlichkeiten aus Scheingeschäften

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.08.2020 - Aktenzeichen L 19 AS 94/18

DRsp Nr. 2021/8281

Kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II bei fehlender Hilfebedürftigkeit Anforderungen an die Verwertbarkeit eines selbstgenutzten Hausgrundstücks Keine Berücksichtigung von Verbindlichkeiten aus Scheingeschäften

1. Die Berücksichtigung von Verbindlichkeiten bei der Feststellung vorhandener Vermögenswerte nach § 12 SGB II scheidet aus, wenn – wie hier bei einem selbstgenutzten Hausgrundstück - Grundschuldbestellungen und zugrundeliegende Vereinbarungen als Scheingeschäfte gemäß § 117 BGB nichtig sind. 2. Einem Leistungsbezieher ist die Verwertung einer marktgängigen Immobilie durch sachgerechte Verkaufsbemühungen innerhalb von sechs Monaten - dem maßgeblichen Bewilligungszeitraum - möglich.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 12.12.2017 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten des Klägers sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; SGB II § 9 Abs. 1; SGB II § 12 Abs. 1; SGB II § 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 -6 und S. 2; SGB II § 41 Abs. 1 S. 4; BGB § 117 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Übernahme der Kosten für die Beschaffung von Heizöl im November 2013.