FG Düsseldorf - Urteil vom 19.05.2021
4 K 2381/20 AO
Normen:
AO § 233a;
Fundstellen:
ZEV 2021, 604

Kein Erlass der Zinsen eines Einkommenssteuerbescheids wegen langer Ungewissheit über Erbengemeinschaft

FG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2021 - Aktenzeichen 4 K 2381/20 AO

DRsp Nr. 2021/9402

Kein Erlass der Zinsen eines Einkommenssteuerbescheids wegen langer Ungewissheit über Erbengemeinschaft

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 233a;

Tatbestand

Der Kläger begehrt den Erlass von Zinsen zur Einkommensteuer 2012 bis 2017 i.H.v. insgesamt 33.752 €.

Der Kläger ist Erbe zu 1/2 nach dem am 6.10.2012 verstorbenen Erblasser E. Der Erblasser hinterließ verschiedene Testamente. Nach seinem Tod kam es zu Streitigkeiten um die Erbfolge und insbesondere um die Frage, ob der Erblasser bei Abfassung der jeweiligen letztwilligen Verfügungen testierfähig gewesen war. Am 28.8.2018 wurde schließlich ein Erbschein erteilt, der den Kläger - neben zwei weiteren Erben - als Erbe zu 1/2 auswies.

Unter dem 9.8.2019 ergingen für die Jahre 2012 bis 2017 sodann Feststellungsbescheide für die Erbengemeinschaft, in denen dem Kläger Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitaleinkünfte zugerechnet wurden. Der Beklagte erließ am 28.10.2019 geänderte Einkommensteuerbescheide, in denen u.a. Zinsen nach § 233a der Abgabenordnung (AO) in folgender Höhe festgesetzt wurden (jeweils in EUR):

2012 21.071
2013 15.221
2014 - 1.419
2015 - 644
2016 - 300
2017 - 177
Summe 33.752