OLG München - Endurteil vom 21.12.2022
7 U 6463/21
Normen:
BGB § 852; BGB § 826; BGB § 214 Abs. 1; BGB § 199 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 04.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 17368/20

Kleiner Schadensersatz nach Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen FahrzeugsEinrede der VerjährungMöglichkeit der Erhebung einer Musterfeststellungsklage

OLG München, Endurteil vom 21.12.2022 - Aktenzeichen 7 U 6463/21

DRsp Nr. 2023/528

Kleiner Schadensersatz nach Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs Einrede der Verjährung Möglichkeit der Erhebung einer Musterfeststellungsklage

§ 852 BGB ist auf Diesel-Abgasfälle anwendbar; die Möglichkeit der Erhebung einer Musterfeststellungsklage steht dem nicht entgegen.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 04.08.2021, Az. 20 O 17368/20, teilweise abgeändert und wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 2.630 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 13.01.2022 zu bezahlen.

2.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen und wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.

3.

Von den Kosten erster Instanz haben die Klägerin 7/8 und die Beklagte 1/8 zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin und die Beklagte je zur Hälfte.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 852; BGB § 826; BGB § 214 Abs. 1; BGB § 199 Abs. 1;

Gründe

A.

Die Parteien streiten um die Rückabwicklung eines PKW-Kaufs im sogenannten "...-Diesel-Skandal". Auf den Tatbestand des landgerichtlichen Urteils wird Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 ZPO).

Die Klägerin beantragt in der Berufung:

1.

Das Urteil des Landgerichts München I vom 04.08.2021, wird aufgehoben und wie folgt abgeändert.

2. 3. 1. 2.