Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 04.08.2021, Az.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen und wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
3.Von den Kosten erster Instanz haben die Klägerin 7/8 und die Beklagte 1/8 zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin und die Beklagte je zur Hälfte.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
A.
Die Parteien streiten um die Rückabwicklung eines PKW-Kaufs im sogenannten "...-Diesel-Skandal". Auf den Tatbestand des landgerichtlichen Urteils wird Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 ZPO).
Die Klägerin beantragt in der Berufung:
1.Das Urteil des Landgerichts München I vom 04.08.2021, wird aufgehoben und wie folgt abgeändert.
2. 3. 1. 2.
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