Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lüneburg vom 27. Februar 2020 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Kostenerstattung für einen selbst beschafften E-Scooter Rolektro eco-Fun 20 V.2 SE.
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