Der Kläger verlangt als Gesellschafter Einsicht in die Bücher der Gesellschaft.
Der Kläger ist mit einer Einlage in Höhe von 20.000 DM an der beklagten ............................... (geschlossener ............................... )seit 1993 beteiligt. Nach § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags haben die Gesellschafter "über das Kontrollrecht des § 166 HGB hinaus das Recht, die Handelsbücher und Papiere der,Gesellechaft durch einen Angehörigen der steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufe, einsehen zu 1assen". Gesellschafter sind nach § 3 des Gesellschaftsvertrage u. a. die "vom Treuhandkommanditisten in die Gesellschaft aufgenommenen Dritte(n) als weitere Kommanditisten...". § 5 Abs. 2 Satz 2 bestimmt: "Im Innenverhältnis der Gesellschaft gelten die Treugeber als Kommanditisten".
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