MitbestG
Stand: 07.08.2021
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, BGBl. I S. 3311

Mitbestimmungsgesetz - Inhaltsverzeichnis

MitbestG ( Mitbestimmungsgesetz )

FNA : 801-8

Fassung vom 04.05.1976

Inkrafttreten der Fassung: 01.07.1976

Zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 07.08.2021 (BGBl. I S. 3311)

Inhaltsverzeichnis
Erster Teil Geltungsbereich
§ 1 Erfaßte Unternehmen
§ 2 Anteilseigner
§ 3 Arbeitnehmer und Betrieb
§ 4 Kommanditgesellschaft
§ 5 Konzern
Zweiter Teil Aufsichtsrat
Erster Abschnitt Bildung und Zusammensetzung
§ 6 Grundsatz
§ 7 Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Zweiter Abschnitt Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder
Erster Unterabschnitt Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner
§ 8 (Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner)
Zweiter Unterabschnitt Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer, Grundsatz
§ 9 (Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer)
Dritter Unterabschnitt Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte
§ 10 Wahl der Delegierten
§ 11 Errechnung der Zahl der Delegierten
§ 12 Wahlvorschläge für Delegierte
§ 13 Amtszeit der Delegierten
§ 14 Vorzeitige Beendigung der Amtszeit oder Verhinderung von Delegierten
§ 15 Wahl der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
§ 16 Wahl der Vertreter von Gewerkschaften in den Aufsichtsrat
§ 17 Ersatzmitglieder