Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
I.
Mit notarieller Urkunde vom .... 1989 überließ Frau ... der Klägerin, einer Gemeinde, Grundstücke. Bei der notariellen Beurkundung wurde die Klägerin durch ihren Kämmerer vertreten, der die Urkunde mit der Überschrift "Zweckzuwendung und Stiftung" neben der Stifterin unterzeichnete. Unter Punkt IX der Urkunde wird folgendes ausgeführt:
"Rechtsgrund der Überlassung
Es ist der Wille der Übergeberin, dass der Ertrag der vertragsgegenständlichen Grundstücke alten und mittellosen Bürgern der Klägerin ... zugutekommt, wobei es im Ermessen der nach der
Demgemäß wendet ... die Grundstücke der Gemeinde ... als nicht rechtsfähige Stiftung gemäß Art.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|