Zum 1. November 2004 wird das Finanzamt Chemnitz-Land aufgelöst. Zu diesem Zeitpunkt ergeben sich folgende Zuständigkeitsänderungen:
Gemeinde | Neu zuständiges Finanzamt |
Augustusburg | Freiberg |
Eppendorf | Freiberg |
Falkenau | Freiberg |
Flöha | Freiberg |
Frankenstein | Freiberg |
Gahlenz | Freiberg |
Leubsdorf | Freiberg |
Niederwiesa | Freiberg |
Oederan | Freiberg |
Limbach-Oberfrohna | Hohenstein-Ernstthal |
Niederfrohna | Hohenstein-Ernstthal |
Burgstädt | Mittweida |
Claußnitz | Mittweida |
Hartmannsdorf | Mittweida |
Mühlau | Mittweida |
Taura | Mittweida |
Damit wird das Finanzamt Freiberg einheitlich die Aufgaben für den gesamten Landkreis Freiberg, das Finanzamt Hohenstein-Ernstthal für den gesamten Landkreis Chemnitzer Land und das Finanzamt Mittweida für den gesamten Landkreis Mittweida übernehmen.
Weiterhin wechselt die Zuständigkeit für die Feuerschutz- und Versicherungsteuer sowie Rennwett- und Lotteriesteuer vom Finanzamt Chemnitz-Land an das Finanzamt Chemnitz-Mitte.
Dies gilt auch für die internen Verteileraufgaben für Vollstreckungsersuchen des Regierungspräsidiums Chemnitz und der Hauptkasse des Freistaates Sachsen.
Die Vorbereitung und Durchführung des Umzuges erfolgt in der Zeit vom 22. Oktober bis 5. November 2004. Die neue Finanzamtszuständigkeitsverordnung tritt zum 1. November 2004 in Kraft.
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