Nach Tz. 2.3.1 des BMF-Schreibens vom 15. 12. 1998 ist ein Wechsel der Währungseinheit während eines Wirtschaftsjahres (unterjährige Umstellung) nicht zulässig. Als Ausnahme wurde nur der Wechsel auf den Euro (EUR) zum 01. 01. 1999 oder zum 01. 01. 2002 bei abweichendem Wirtschaftsjahr zugelassen.
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