In letzter Zeit werden vermehrt Fragen zum Abzug von Vorsorgeaufwendungen bei geringfügig Beschäftigten gestellt. Folgende Fälle treten dabei am häufigsten auf:
I. Berücksichtigung des Sozialversicherungsbeitrags bei einem steuerfreien „630-DM-Job”
Übt ein Steuerpflichtiger einen sogenannten „630-DM-Job” aus und wird der Arbeitslohn aus diesem Arbeitsverhältnis nach § 3 Nr. 39 EStG steuerfrei belassen, dann scheidet eine Berücksichtigung der diesbezüglichen Sozialversicherungsbeiträge als Sonderausgabe aus, da sie in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen im Sinne von § 3 Nr. 39 EStG stehen (vgl. § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG). Dies gilt sowohl für den pauschalen Sozialversicherungsbeitrag des Arbeitsgebers als auch für eine eventuelle, freiwillige Ergänzung durch den Arbeitnehmer.
Beispiel:
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