OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 09.04.2002
S 2252 A - 81 - St II 32

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 09.04.2002 (S 2252 A - 81 - St II 32) - DRsp Nr. 2008/90913

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 09.04.2002 - Aktenzeichen S 2252 A - 81 - St II 32

DRsp Nr. 2008/90913

Besteuerung von Hochzins- und Umtauschanleihen

Hochzinsanleihen sind Schuldverschreibungen mit einem regelmäßig über dem Marktzins liegenden Zinssatz und einem Wahlrecht des Emittenten zur Rückzahlung des Kapitals oder der Übertragung einer vorher festgelegten Anzahl von Aktien. Umtauschanleihen sind Schuldverschreibungen mit festem, unter dem marktüblichen Zins im Zeitpunkt der Emission liegenden Zinssatz und einem Wahlrecht des Gläubigers zur Kapitalrückzahlung oder Übertragung einer vorher festgelegten Anzahl von Aktien.

Für die steuerliche Behandlung gilt nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes: