Mit Urteil vom 24.06.2009 - X R 8/08 (BStBl 2009 II, 960) hat der BFH entschieden, dass ein für die Steuerbegünstigung nach § 7i EStG schädlicher Neubau nur beim Wiederaufbau und bei der völligen Neuerrichtung des Gebäudes vorliegt. Ein steuerrechtlicher Neubau im bautechnischen Sinne (z. B. bei Erneuerung tragender Teile) ist hingegen nach § 7i EStG begünstigt, da nach dem Zweck der Vorschrift die Erhaltung und Modernisierung kulturhistorisch wertvoller Gebäude förderungswürdig ist.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|