OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 16.07.2001
S 2347

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 16.07.2001 (S 2347) - DRsp Nr. 2008/80623

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 16.07.2001 - Aktenzeichen S 2347

DRsp Nr. 2008/80623

Vorzeitige Veräußerung von zum Vorzugspreis erworbenen Siemens-Aktien

Die Firma Siemens AG hat ihren Mitarbeitern wiederum Gelegenheit gegeben, Siemens-Aktien zu einem Vorzugspreis zu erwerben. Für Fälle, in denen diese Aktien innerhalb der Sperrfrist von 6 Jahren veräußert werden, gebe ich hiermit die Daten zum Zwecke der Nachversteuerung bekannt:

1. Tag der Beschlussfassung 23. 11. 2000 2. Bewertung der Aktien 126,50 Euro Börsenkurs am Tag der Beschlussfassung und somit maßgeblicher Wert nach § 19 a Abs. 8 EStG 3. Kaufpreis 88,16 Euro 4. Geldwerter Vorteil 38,34 Euro

Die vorgenannten Werte gelten nur für solche Aktien, die innerhalb von 9 Monaten nach der Beschlussfassung überlassen werden. Nach Ablauf von 9 Monaten ist der Kurs der Aktien am Tag der Überlassung zugrunde zu legen. Die Sperrfrist beginnt am 1. Januar des Kalenderjahres, in dem der Arbeitnehmer die Vermögensbeteiligung erhalten hat (§ 19 Abs. 2 S. 1 EStG).

Wird über in einem Kalenderjahr erworbene Aktien vorzeitig schädlich verfügt, ist der beim Erwerb der Aktien gemäß § 19 a Abs. 1 Satz 1 EStG steuerfrei belassene geldwerte Vorteil nach § 7 LStDV nachzuversteuern. Pro Kalenderjahr des Erwerbs kann sich daher maximal ein Betrag von 300,- DM ergeben. Ab dem Kalenderjahr 2002 wird der Wert von 300,- DM durch den Wert 154,- Euro ersetzt.

Anlage 1