Die Firma Siemens AG hat ihren Mitarbeitern wiederum Gelegenheit gegeben, Siemens-Aktien zu einem Vorzugspreis zu erwerben. Für Fälle, in denen diese Aktien innerhalb der Sperrfrist von 6 Jahren veräußert werden, gebe ich hiermit die Daten zum Zwecke der Nachversteuerung bekannt:
1. Tag der Beschlussfassung 23. 11. 2000 2. Bewertung der Aktien 126,50 Euro Börsenkurs am Tag der Beschlussfassung und somit maßgeblicher Wert nach § 19 a Abs. 8 EStG 3. Kaufpreis 88,16 Euro 4. Geldwerter Vorteil 38,34 Euro |
Die vorgenannten Werte gelten nur für solche Aktien, die innerhalb von 9 Monaten nach der Beschlussfassung überlassen werden. Nach Ablauf von 9 Monaten ist der Kurs der Aktien am Tag der Überlassung zugrunde zu legen. Die Sperrfrist beginnt am 1. Januar des Kalenderjahres, in dem der Arbeitnehmer die Vermögensbeteiligung erhalten hat (§ 19 Abs. 2 S. 1 EStG).
Wird über in einem Kalenderjahr erworbene Aktien vorzeitig schädlich verfügt, ist der beim Erwerb der Aktien gemäß § 19 a Abs. 1 Satz 1 EStG steuerfrei belassene geldwerte Vorteil nach §
Anlage 1
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