OFD Hannover - Verfügung vom 09.10.2009
S 7100 - 726 - StO 171

OFD Hannover - Verfügung vom 09.10.2009 (S 7100 - 726 - StO 171) - DRsp Nr. 2009/80648

OFD Hannover, Verfügung vom 09.10.2009 - Aktenzeichen S 7100 - 726 - StO 171

DRsp Nr. 2009/80648

Umsatzsteuerliche Behandlung der BahnCard 25 und 50

Mit dem Kauf der BahnCard erwirbt der Kunde den Anspruch, über einen Zeitraum von einem Jahr Fahrscheine der DB AG und der kooperierenden Beförderungsunternehmen, wie z. B. Privatbahnen und Verkehrsverbünde zu einem ermäßigten Fahrpreis lösen zu können. Die DB AG vertreibt die Bahncard ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Die kooperierenden Beförderungsunternehmen verpflichten sich vertraglich gegenüber der DB AG, die BahnCard anzuerkennen und dem Inhaber ebenfalls ermäßigte Fahrscheine auszugeben. Zum Ausgleich der damit verbundenen Einnahmeausfälle erhalten sie von der DB AG aus den Verkaufserlösen der BahnCard sogenannte Zuscheidungsbeträge, die sich nach den tatsächlich in Anspruch genommenen Fahrpreisminderungen bemessen.