Basiszins nach § 203 Abs. 2 BewG
Der Basiszins für die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens nach § 203 Abs. 2 BewG, der von der Deutschen Bundesbank aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen errechnet wird, beträgt
auf den 04.01.2010: 3,98 Prozent.
Bewertungsstichtage in 2010
Der Basiszins auf den 04.01.2010 ist für Bewertungsstichtage ab dem 01.01.2010 bis zum 31.12.2010 anzuwenden (BMF v. 05.01.2010; IV D 4 - S 3102/07/0001).
FAIR
Diese Verfügung ergeht nur in elektronischer Form und ist in FAIR unter „Verfügungen Vermögensbewertung” eingestellt.
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