OFD Karlsruhe - Verfügung vom 30.09.2009
S 225.5/250 - St 131

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 30.09.2009 (S 225.5/250 - St 131) - DRsp Nr. 2009/80616

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 30.09.2009 - Aktenzeichen S 225.5/250 - St 131

DRsp Nr. 2009/80616

Steuerliche Behandlungen von Krankentaggeld, Geburtengeld und Mutterschaftsgeld aus der Schweiz

BFH-Urteil vom 29.04.2009

Der BFH hat sich im Urteil vom 29.04.2009 - X R 31/08, BStBl 2009 II S. …, mit der Frage nach der steuerlichen Behandlung von Geburtengeld aus einem Schweizer Kollektiv-Krankentaggeldversicherung auseinandergesetzt.

Kollektiv-Krankentaggeldversicherungsvertrag

Im Urteilsfall ging es um einen nicht obligatorischen Kollektiv-Krankentaggeldversicherungsvertrag, den der Schweizer Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) zugunsten seiner Arbeitnehmer (versicherte Personen u. a. auch Schweizer Grenzgänger) abgeschlossen hat. Gegenstand des Vertrags war die Absicherung der Arbeitnehmer gegen Lohnausfall bei Krankheit oder Mutterschaft. Der Vertrag unterlag den Regelungen des Schweizer Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG). Hiernach steht den versicherten Personen ein eigenständiges Forderungsrecht aus dem Versicherungsvertrag zu.

Auffassung BFH:

Bei diesem Sachverhalt kam der BFH zu folgender steuerlichen Beurteilung:

  • AG-Beitrag = AL

    Die vom Arbeitgeber geleisteten Beiträge für die Kollektiv-Krankentaggeldversicherung sind als steuerpflichtiger Arbeitslohn (§ 19 EStG) anzusetzen.

  • Auszahlung nicht steuerpflichtig