Zur Genehmigung des Investitionszulagengesetzes 2005 durch die Europäische Kommission erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Die Europäische Kommission hat mit Schreiben vom 24.01.2005 das Investitionszulagengesetz 2005 (abrufbar unter: www.bundesfinanzminsterium.de/-.336.24310/doc.htm) nahezu vollständig genehmigt. Mit dem Investitionszulagengesetz 2005 ist im betrieblichen Bereich eine gleichwertige Anschlussregelung für das Ende 2004 ausgelaufene Investitionszulagengesetz 1999 geschaffen worden. Mit dem Investitionszulagengesetz 2005 kann die Förderung von Erstinvestitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen in den neuen Ländern und Berlin auch in den Jahren 2005 und 2006 fortgeführt werden. Dies ist ein weiterer Beitrag zur Stärkung der Wirtschaft in den ostdeutschen Ländern. Die Bundesregierung begrüßt außerdem die durch die Genehmigung geschaffene Rechtsklarheit für Investoren. Das Volumen der Investitionszulage beträgt für die Jahre 2005 und 2006 rund 601 Mio. Euro. Dabei werden rund 284 Mio. Euro durch den Bund getragen.
Die Genehmigung der Europäischen Kommission macht lediglich Ausnahmen für Investitionszulagen
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