Rdvfg. vom 08.09.2000 - S 0622/S 2177/S 7102 A - St 53 3/St 31 1/St 44 1
Nach der Bezugverfügung sollten Einspruchsverfahren, zu deren Begründung vorgetragen wurde, der Ansatz des privaten Nutzungswerts durch das Finanzamt bei Anwendung der
1-%-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG bzw. § 1 Abs. 1 Nr. 2 b UStG) führe zu einem unzutreffenden steuerlichen Ergebnis und die Regelungen verletzten daher den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG, im Hinblick auf das Urteil des BFH vom 24.02.2000 - Az. III R 59/98 - (BStBl 2000 II S. 273) fortgesetzt werden.
Bei den Finanzämtern wird zunehmend unter Hinweis auf die noch beim BFH in gleicher Sache anhängigen Verfahren
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|