Die Umsatzsteuer, die die bedeutsamste Einnahmequelle von Bund und Ländern ist, unterliegt systembedingt einer hohen Betrugsanfälligkeit. Die Fälle der Umsatzsteuerhinterziehung haben insbesondere seit der Errichtung des Europäischen Binnenmarktes ab dem 01. 01. 1993 in erheblichem Umfang zugenommen. Die Täter operieren häufig in grenzüberschreitenden Organisationsformen, bedienen sich in der Regel sämtlicher Hilfsmittel moderner Technik wie Scanner, Farbkopierer u. ä. und passen ihr Vorgehen zeitnah den Prüfungsmethoden der Finanzverwaltung an. Eine Aufdeckung der Fälle wird in zunehmenden Maße erschwert.
Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken und im Interesse einer effektiven Bekämpfung von Umsatzsteuerdelikten bzw. der Sicherung des Umsatzsteueraufkommens ist zum 01. 01. 2001 beim BfF - auf der Grundlage von § 5 Abs. 1 Nr. 13 FVG und § 88 a AO - eine Zentrale Datenbank zur Speicherung und Auswertung von Umsatzsteuer-Betrugsfällen und Entwicklung von Risikoprofilen (Kurzbezeichnung: ZAUBER) eingerichtet worden.
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